Zusammenarbeit mit Eltern |
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Die Zusammenarbeit der Eltern
mit dem Träger und dem Team der Einrichtung ist uns aus
folgenden Gründen sehr wichtig:
Laut dem Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) sind folgende Punkte der Zusammenarbeit
festgelegt: |
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Elternbeirat | Aus jeder Gruppe wird ein
Elternvertreter und ein Stellvertreter in den Elternbeirat
gewählt, um die Interessen der Gruppe zu vertreten. Unser
Elternbeirat besteht z. Z. aus 10 Mitgliedern. Die Anzahl
der Sitzungen werden vom Elternbeirat bestimmt - mindestens
jedoch dreimal jährlich. Alle Eltern können sich mit Vorschlägen, Fragen etc. an den Elternbeirat wenden, dieser stellt auch ein Bindeglied zum Team der Einrichtung dar. Der Elternbeirat hat Anhörungs- und Mitspracherecht bei allen Angelegenheiten, die die Einrichtung betreffen, jedoch kein Entscheidungsrecht. |
Rat der Tageseinrichtung | Am Rat der Tageseinrichtung nehmen Elternvertreter, Erzieher und Vertreter des Trägers teil. Er berät über die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit, über räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und die Neuaufnahmen. |
Der Elternbeirat plant für
die Elternschaft selbständig alljährlich den Mulkul |